Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.
Nutzen sie den Zuständigkeitsfinder um die für Ihren Wohnort zuständige Stelle zu finden.
Wo?
Zuständigkeitsfinder
Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.
Finden Sie hier die für Ihren Wohnort zuständige Stellen: